Oberrat Dr. Michael Ossege
BVP
Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
T: +43 (0) 1 40400 – 35430
michael.ossege@meduniwien.ac.at
Amtsrätin Ingrid Hammer
BVP
Zentrum für Anatomie und Zellbiologie
Abteilung für Zell- und Entwicklungsbiologie
T: +43 (0) 1 40160 - 37735
F: +43 (0) 1 40160 - 937799
Mobil: +43 0664 - 633 78 11
ingrid.hammer@meduniwien.ac.at
Montag bis Donnerstag 09:30 - 13:00 Uhr
Oberrätin Mag.rer.nat. Margarete Steiner
BVP
Universitätsklinik für Physikalische Medizin, Rehabilitation und Arbeitsmedizin
margarete.steiner@meduniwien.ac.at
www.meduniwien.ac.at/phys.med.rehab
KollegInnen, bei denen eine Behinderung festgestellt wurde und die sich nun ausführlich informieren wollen: | |
Kündigungsschutz | BEI DROHENDER KÜNDIGUNG WENDEN SIE SICH BITTE SOFORT AN DEN BETRIEBSRAT UND IHRE BEHINDERTENVERTRAUENSPERSON !!! |
Entgeltschutz | Das Entgelt einer begünstigt Behinderten Person darf nicht auf Grund der Behinderung gekürzt werden. |
Zusatzurlaub | |
Steuerliche Vergünstigungen | Absetzmöglichkeiten Z u s ä t z l i c h zu den im Link angeführten Pauschalbeträgen können nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im nachgewiesenen Ausmaß geltend gemacht werden (Arbeitnehmerveranlagung Formular L1 Außergewöhnliche Belastungen o h n e Selbstbehalt). |
Zugang zu Förderungen, Begünstigungen und Ermäßigungen | |
Hier ein Überblick in groben Zügen über dieses große Gebiet: | |
Förderung für Arbeitnehmer | |
Förderung für Arbeitgeber | Diese werden hier nicht näher erörtert. Es sei nur so viel gesagt, dass es selbstverständlich Förderungen gibt, damit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen des Arbeitgebers führt. |
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen | Auf diesen wird hier nicht näher eingegangen, da die Zielgruppe vor allem nicht berufstätige, jugendliche oder pensionierte, Menschen mit Behinderung sind, die in eine soziale Notlage geraten sind. |
Hilfe zur wirtschaftlichen Selbständigkeit | Diese vergibt Zuschüsse zur Begründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Abgeltung des Mehraufwands für behinderte Unternehmer. |
Begünstigungen | |
Steuern | (siehe oben) |
Rezeptgebühr | Diese Befreiung ist unter gewissen Umständen möglich, die vor allem von der Art der Erkrankung, der Höhe der Ausgaben für Medikamente und dem Einkommen abhängig ist. |
Pflegegeld | Bitte wenden Sie sich an mich, falls Sie daran denken, Pflegegeld zu beantragen. |
Parkausweis | für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO |
ÖBB Ermäßigungen | Mit Ihrem Behindertenpass reisen Sie jetzt um 50 % günstiger mit der ÖBB in ganz Österreich. Sie brauchen keine Ermäßigungskarte sondern sparen direkt bei jeder Reise mit der ÖBB.
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Rundfunk, Telefon & Strom | diese Vergünstigungen sind wieder abhängig von der Art der Behinderung und dem Einkommen. |
Eintrittsgebühren | Viele Theater, Museen und Veranstaltungen bieten verbilligte Karten für Behinderte an. Weisen Sie Ihren Ausweis vor und fragen Sie gezielt danach! z.B.:
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Sie wollen sich ausfürlich informieren und weiterlesen?
www.bham.at (Behindertenvertretung in Österreich)
www.kobv.at (Homepage der Dachorganisation aller Kriegsopfer- und Behindertenverbände in Österreich)
www.arbeitundbehinderung.at (BABE ÖSTERREICH 2014-2017, Arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm)
www.help.gv.at (Kapitel Behinderung)
www.fit2work.at (Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz)
www.bbrz.at (Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum)
Motary (Informationsplattform und Netzwerk für Menschen mit Bewegungseinschränkungen)