Durch die Verlängerung wird sichergestellt, dass bis 2013 Männer mit 60 und (im ASVG) Frauen mit 55 nach 45 bzw. 40 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können.
Das bedeutet, dass im Beamtenrecht alle Kolleginnen und Kollegen bis einschließlich Jahrgang 1953 und im ASVG Kollegen bis einschließlich 1953 und Kolleginnen bis einschließlich 1958 von dieser Regelung profitieren.
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