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Zugang

Wie werde ich „Begünstigt Behinderte:r“?

Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die schon länger andauern oder sie befürchten, dass Sie nicht so schnell wieder gesund werden, sollten Sie sich überlegen, Ihre Behinderung feststellen zu lassen.

Bitte überprüfen Sie zuerst einmal anhand dieses Links, wie Ihre Krankheit eingeschätzt werden könnte:

Wenn Sie mehr als ein Leiden haben, so kann es zu einer Gesamteinschätzung kommen, Aber es werden dabei nicht die Prozentsätze der einzelnen Erkrankungen addiert!

Der Antrag muss beim Bundessozialamt gestellt werden und ist kostenlos.

Machen Sie eine Kopie aller relevanten Befunde sowie Ihres Staatsbürgerschaftsnachweises und senden Sie diese Kopien zusammen mit dem Antrag an die für Sie zuständige Stelle des Bundessozialamts, die Sie auf der letzten Seite des Formulars finden (Sie können den Antrag aber auch persönlich einbringen).

Zwei bis drei Monate nach der Antragsstellung erhalten Sie die Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung. Zum begünstigten Behinderten wird man, wenn bei dieser Untersuchung eine „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ von mindestens 50% festgestellt wird. Der Prozentsatz der festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht dann dem „Grad der Behinderung“.

Der Bescheid des Bundessozialamtes über die „Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten“ („Feststellungsbescheid“) dient als amtlicher Nachweis für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.

Selbstverständlich können Sie gegen den Bescheid berufen, allerdings würden wir Ihnen für die Begründung und das folgende Verfahren professionelle Hilfe anraten.

Der Bescheid, den Sie erhalten, gilt nicht ab dem Datum des Ausstellens, sondern ab dem Datum der Einreichung des Antrags, was im Falle einer drohenden Kündigung von großer Bedeutung ist, da Ihr erweiterter Kündigungsschutz bereits ab diesem Zeitpunkt gilt!

Falls die Einschätzung ergeben hat, dass Sie zu den begünstigt Behinderten gehören, dann sollten Sie dies der Personalabteilung melden, nicht aber den Grund dafür.

Sie können nach der Feststellung auch einen Behindertenpass beantragen.