Die Vorteile für Sie sind:
- erhöhter Kündigungsschutz
- Entgeltschutz
- eventuell Zusatzurlaub
- steuerliche Vergünstigungen
- Ausstellung eines Behindertenpasses
- Zugang zu Förderungen, Begünstigungen und Ermäßigungen
- Betreuung und Vertretung durch die Behindertenvertrauensperson
Bitte lesen Sie Details dazu im nächsten Kapitel über ausführliche Informationen!
Nachteil der Zugehörigkeit:
Es ist leider eine Tatsache, dass Arbeitgeber massive Vorurteile gegen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen haben („die krieg ich nie wieder los, die arbeiten nix, die sind nur im Krankenstand ...“ – Statistiken beweisen genau das Gegenteil, einmal abgesehen davon, dass der erweiterte Kündigungsschutz bei Neueinstellung ohnehin erst nach vier Jahren greift).
Falls Sie also erwägen, Ihren Arbeitsplatz „in Kürze“ zu wechseln, dann würden wir von einer Feststellung der Behinderung abraten, da es als Mensch mit Behinderung bedeutend schwieriger ist, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Andererseits ist es seit dem Erkenntnis der Höchstrichter:innen auch möglich, seinen Behindertenstatus zurückzulegen!