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Aufgaben des Betriebsrats

Aufgaben

  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
  • Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • Recht, zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese vor Gericht anzufechten. Der Betriebsrat muss über alle Angelegenheiten der Arbeitnehmer:innen informiert werden und kann unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern.
  • Sorge für größtmögliche Transparenz und Information aller Mitarbeiter:innen