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Bildschirmbrille

Jede:r Bedienstete:r, die:der einen Großteil ihrer:seiner Arbeitszeit vor einem Bildschirm verbringt und dabei Sehprobleme auftreten, hat die Möglichkeit über den Arbeitgeber eine Bildschirmarbeitsbrille zu erhalten, wobei auch der Arbeitgeber die diesbezügliche Untersuchung anzubieten hat.

Eine Bildschirmarbeitsbrille ist eine entspiegelte, ungetönte spezielle Sehhilfe, die auf eine atypische Sehdistanz von etwa 60 bis 90 cm zwischen Augen und Bildschirmgerät eingestellt ist. Deshalb sind normale Brillen, wie sie zum Lesen, zum Auto- oder Radfahren verwendet werden, ungeeignet.

Erst nachdem die Untersuchung die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsbrille ergibt bzw. bestätigt, hat der Arbeitgeber die Kosten der Bildschirmarbeitsbrille zu tragen.

Die Kosten der Augenuntersuchungen müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Auch die erforderliche Zeit für die Durchführung der Untersuchung hat der Arbeitgeber unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren.

An der Medizinischen Universität Wien wurde mit dem Arbeitgeber folgendes Procedere vereinbart:

Die:der Bedienstete nimmt online Kontakt mit Fr. Dr.in Talin Barisani-Asenbauer auf. Online bitte eine Terminvereinbarung (unter Augenheilkunde – Online Termine – Bildschirmarbeitsbrille MedUni Wien) buchen.

Kontakt
Dr.in Talin Barisani-Asenbauer
Jacquingasse 41
1030 Wien
www.barisani.at

Nach erfolgter Untersuchung und dem Erhalt einer Verordnung geht die:der Bedienstete zu einem:r Optiker:in ihrer:seiner Wahl und lässt sich eine Bildschirmarbeitsbrille anfertigen.

Für Bestellungen bei der Fa. Fielmann  Bestellschein Fielmann

ACHTUNG: Es werden vom Arbeitgeber nur Kosten in Höhe von max. Euro 145,– erstattet.

Die Verordnung und die Rechnung bringt die:der Mitarbeiter:in dann zu ihrer:m Referent:in in der Personalabteilung und erhält dann nach Überprüfung den Zuschuss von der Finanzabteilung direkt auf ihr:sein Gehaltskonto ausbezahlt. Achtung: Auf der Rechnung müssen die gleichen Dioptrien angegeben sein wie auf der Verordnung.

Öffnungszeiten der Personalabteilung
Montag:       9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr
Dienstag:     9:00–15:00 Uhr
Mittwoch:     9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00–16:00 Uhr
Freitag:        9:00–12:00 Uhr

Falls Sie noch weitere Fragen haben, würden wir Sie bitten, Ihren Betriebsrat zu kontaktieren: E-Mail: br-ap@meduniwien.ac.at oder
Tel.: +43 (0)1 40160-24821 bzw. -24822.


Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Waidringer                   
Vorsitzende des Betriebsrates
für das allgemeine Universitätspersonal   
Ass.-Prof. Dr. Johannes Kastner
Vorsitzender des Betriebsrates
für das wissenschaftliche Universitätspersonal